Zwangsverwaltung

Zwangsverwalter Gunter Schiborr

Zwangsverwalter Gunter Schiborr

Gunter Schiborr hat von der IGZ (Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.) das Zertifikat erhalten, über die Geschäftskunde eines Zwangsverwalters notwendigen rechtlichen, buchhalterischen und organisatorischen Kenntnisse im Sinne von § 1 ZwVwV (neuer Fassung), zu verfügen.

Die Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist das in den §§ 146 bis 161 ZVG und der ZwVwV geregelte Verfahren der Einzelvollstreckung, das vorrangig dem à dinglichen Gläubiger, aber auch dem persönlichen Gläubiger den Zugriff auf die Nutzungen der schuldnerischen Immobilie, vornehmlich Mieten und Pachten eröffnet.

Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung zielt die Zwangsverwaltung nicht auf eine Veräußerung der Immobilie. Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung werden häufig parallel betrieben (Eigenverwaltung, Institutsverwaltung, kalte Zwangsverwaltung).

Die Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist neben der Zwangsverwaltung das im ZVG geregelte Verfahren der Einzelvollstreckung, das den dinglichen Gläubigern (und den persönlichen Gläubigern) Zugriff auf die Substanz der schuldnerischen Immobilie eröffnet, indem die Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren an den Meistbietenden versteigert wird.

Anders als in der Zwangsverwaltung (Ausnahme s. § 158 ZVG) führt die Zwangsversteigerung auch zur Tilgung des Kapitals.

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